AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Terrassendach-kw, Am Möllenberg 24, 15713 Königs Wusterhausen
1. Es gilt das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch).
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass das Recht gemäß § 649 BGB, den Vertrag vor Beginn der Ausführung der Arbeiten zu kündigen, ausdrücklich ausgeschlossen ist.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Auftraggeber ist an sein Angebot ab Zugang gebunden. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang des Angebotes ist die Firma Terrassendach-KW berechtigt, den Auftrag mit schriftlicher Begründung abzulehnen. Nebenabreden, die mit dem Handelsvertreter oder Monteur getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Korrespondenz ist ausschließlich mit der Firma Terrassendach-KW, zu führen.
3. Lieferumfang
Der vereinbarte Preis gilt für umseitig angegebene Stückzahlen, Maße und Konstruktionen. Eine Änderung der vereinbarten Preise bleibt vorbehalten, falls sich beim Aufmaß eine Änderung der Ausführungsart und des Umfanges als notwendig erweisen sollte. Die Kosten für erforderliche Zusatzarbeiten, wie zum Beispiel Gerüststellung, Schweiß- und Maurerarbeiten, Stemm-/Beiputz-/Versiegelungsarbeiten, die nicht schriftlich im Vertrag festgelegt sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Rollladen- und Markisenmotoren sind steckerfertige für die Montage und Justierung vorgerichtet. Eine Festinstallation muß gemäß VDE bauseits zu Lasten des Auftraggebers durch Elektrofachbetriebe erfolgen. Waren, nach individuellen Maßen gefertigt, können bei Unstimmigkeiten, die durch den Auftraggeber zu vertreten sind, nicht zurückgenommen werden. Der Auftraggeber stellt Wasser- und Stromanschluss zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt die Kosten des Wasser- und Stromverbrauchs. Schneefangschutz, Fundamente, Elektroanschluß, Boden- und Wandanschlüsse, Heizung von Dachrinne und Fallrohr werden vom Auftraggeber ausgeführt.
4. Baugenehmigung
(1) Die Prüfung der Baugenehmigungspflicht und die Beschaffung der entsprechenden Genehmigungen obliegen dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, bei Vertragsabschluss die Abnahme und Zahlung der bestellten Leistungen zu gewährleisten.
5. Liefertermin
Die Leistung der Firma Terrassendach-KW wird zum vereinbarten Liefertermin fällig. Firma Terrassendach-KW ist zu Teillieferungen berechtigt,
aus mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich der übrigen Teillieferungen hergeleitet werden. Anlieferungen, auch von Teillieferungen, sind jederzeit gestattet. Mit der Anlieferung erfolgt der Gefahrenübergang an den Auftraggeber. Überschreitet Firma Terrassendach-KW den vereinbarten Liefertermin, so ist der Auftraggeber erst nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung – die mindestens 18 Arbeitstage betragen muss – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder überwiegend verantwortlich ist.
6. Montagebedingungen
Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle baulichen Voraussetzungen zum vereinbarten Liefertermin erfüllt sind. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, führen zu zusätzlichen Kosten. Der Anschluss elektrisch betriebener Geräte ist vom Kunden zu beauftragen. Wartungsfugen sind regelmäßig durch den Kunden zu überprüfen und instand zu halten. Schäden durch Montagemörtel oder sonstige Arbeiten, die auf Nachlässigkeiten des Kunden (z. B. fehlender Schutz des Bodens) beruhen, werden nicht erstattet. Der Erdaushub bei Fundamentarbeiten sowie die Wiederherstellung von Pflasterflächen sind nicht Teil des Auftragsumfangs. Bei witterungsbedingten Verschiebungen der Montage entsteht kein Rücktrittsrecht oder Schadenersatzanspruch.
7. Annahmeverzug
Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Leistung, so ist Firma Terrassendach-KW nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, Schadensersatz, soweit nicht konkret höher nachgewiesen, pauschal in Höhe von mindestens 100 % des Auftragswertes zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der vereinbarten Höhe entstanden ist. Die Firma Terrassendach-KW behält sich die Geltendmachung von über den pauschalen Schadensersatz
hinausgehenden Ansprüchen vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Terrassendach-KW, Am Möllenberg 24, 15713 Königs Wusterhausen.
8. Abnahme
Die Abnahme, auch Teilabnahme, der gelieferten und/oder montierten Waren erfolgt täglich. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk und/oder die Lieferung nicht innerhalb einer ihm von der Firma Terrassendach-KW gesetzten angemessenen Frist abnimmt.
9. Gewährleistung
Firma Terrassendach-KW übernimmt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Elektromotoren beträgt die Gewährleistung 2 Jahre. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich gegenüber der
Firma Terrassendach-KW anzuzeigen. Branchenübliche Abweichungen von Farbe, Design, usw. stellen keine Mängel dar. Das Gleiche gilt bei Abweichungen von Muster und Probe. Die Haftung der Firma Terrassendach-KW beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach deren Wahl. Die Firma Terrassendach-KW kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtung nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht. Für Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen (Fassaden, Fliesen, Tapeten, Fußböden, Fensterbänke, etc.), die bei fachgerechtem Ausbau oder Einbau unumgänglich sind, übernimmt die Firma Terrassendach-KW keine Haftung.
10. Zahlung
Die Zahlung hat nur auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Andere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme der Zahlung nicht berechtigt. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist im Falle des Zahlungsverzuges die Firma Terrassendach-KW berechtigt, angemessene Akontozahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verrechnet, unbeachtet weitergehender Rechte.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Auftragnehmer, Firma Terrassendach-KW, Eigentümer der gelieferten Ware.
12. Schlussbestimmung
Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand der AGB: 07-2025